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Wir sind mit Rat und Tat für Sie da! Ihr zuverlässiger Kfz-Gutachter für Unfallschäden in Bielefeld und Umgebung.

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Unsere Leistungen als Kfz-Sachverständige und Kfz-GutachterVon dauerhafter Verkehrssicherheit bis zum Schadensfall für Sie da!

Unser Kfz-Ing.Büro Karadeniz ist als professioneller und freier Kfz-Sachverständiger Teil der TÜV SÜD Auto Partner GmbH und bietet Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an.

Dazu zählen unter anderem die unten aufgeführten Premiumleistungen: Von der regelmäßigen Verkehrssicherheit (Abgas- und Hauptuntersuchung) über Änderungsabnahmen für das vorschriftsmäßige Bewegen von modifizierten Fahrzeugen bis hin zur Begutachtung und Wertermittlung von Oldtimern.

Unser Gutachter-Know-how und Kfz-Sachverstand kommt Ihnen in vielen Belangen umfänglich zugute. Melden Sie sich bei uns – und teilen Sie uns mit, was wir für Sie tun können.

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Hauptuntersuchungen
(inkl. AU) gem. § 29 StVZO

Hauptuntersuchungen
(inkl. AU) gem. § 29 StVZO

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO.

Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.

Für die Hauptuntersuchung gibt es seit 01.12.1999 keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird. (Auszug aus dem Bußgeldkatalog) Das passiert Ihnen nicht, wenn Sie das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kennen. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.

Mehr dazu auf der Website des TÜV SÜD.

Änderungsabnahmen
gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Änderungsabnahmen
gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Bei Vorlage eines Teilegutachtens ist immer eine Änderungsabnahme erforderlich. Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein. Dazu ist ein vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) beglaubigter Auszug aus der Fahrzeug-ABE oder der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs vorzulegen. Ob nach erfolgter Änderungsabnahme eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, geht aus der Bescheinigung hervor, die wir Ihnen nach positiver Begutachtung aushändigen.

Oldtimerbegutachtungen
gem. § 23 StVZO

Oldtimerbegutachtungen
gem. § 23 StVZO

Nach § 2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.

Weitere Informationen können Sie unter http://www.tuvsud.com/oldtimer erhalten.

Gasanlagenprüfungen
gem. § 41a StVZO

Gasanlagenprüfungen
gem. § 41a StVZO

Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden. Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfung (GWP).

Was hat es mit einer GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystemeinbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber.

Untersuchungen
gem. §§ 41, 42 BOKraft,
Taxen & Mietwagen

Untersuchungen
gem. §§ 41, 42 BOKraft,
Taxen & Mietwagen

Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere wurde für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr die „BO-Kraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BO-Kraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Betriebe in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen. Daraus resultiert: Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen während der jährlichen HU auf folgende Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert werden.

Unfallgutachten

Unfallgutachten

Das gute Recht aller Geschädigten: Schadensregulierung!
Darum: Unfallgutachten vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen – unkompliziert, schnell und objektiv.

Der Fall der Fälle tritt meist ganz schnell und unvermittelt ein: Ein Kfz-Unfall ist erst ein Schock und dann ein Ärgernis, das Stress und organisatorischen Aufwand mit sich bringt. Als Geschädigte Partei des Unfalls nehmen wir Ihnen einen großen Teil davon einfach ab!

Sind Sie selbst nicht der Verursacher des Unfalls, steht Ihnen als geschädigte Unfallpartei natürlich die Begleichung des entstandenen Schadens durch die Versicherung des Unfallverursachers zu.

Zur fachgerechten Ermittlung des entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug haben Sie die freie Wahl, welchen Schadengutachter Sie beauftragen. Selbstverständlich werden auch die Beauftragung und die Leistungen des Kfz-Gutachters durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Die Begutachtung erfolgt für Sie bequem vor Ort, die Erstellung des Schaden- bzw. Unfallgutachtens erledigen wir schnell und transparent. Auch in allen Fragen, Unklarheiten und der weiteren Organisation sind wir Ihr zuverlässiger und kompetenter Gutachter in Bielefeld und Umgebung.